Droit collaboratif

Kooperative Praxis

Ein Gerichtsverfahren kann manchmal sehr lang, kostspielig und mühsam sein. Doch es gibt eine Alternative. Tatsächlich können die Parteien, mit Hilfe von Rechtsanwälten, eine Einigung erzielen um ihre Streitigkeit zu lösen. Und dies, ohne dass ein Richter einbezogen werden muss.

Das Verfahren der kooperativen Praxis ist ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren der Konfliktbeilegung durch Verhandlung. Dieses Verfahren versammelt mindestens vier Personen, nämlich die Parteien, die in der Streitigkeit involviert sind als Hauptverhandlungsführer und ihre jeweiligen Rechtsanwälte, welche sie beraten und ihnen beistehen.

Dieses Verfahren erfordert die Anwesenheit der Parteien und ihrer Rechtsanwälte während der Verhandlungssitzungen, damit eine für beide Parteien annehmbare Grundlage für eine mögliche Einigung gefunden werden kann.

Der Rechtsanwalt, der die kooperative Praxis durchführt, erhält von seinem Mandanten einen exklusiven und begrenzten Auftrag, der darin besteht, ihn zu unterstützen und zu beraten, mit dem einzigen Ziel, zu einer Einigung zu gelangen.

Die Rechtsanwaltskammern Köln, Lüttich-Huy und Verviers haben am 25. November 2016 das internationale Zentrum für kooperative Praxis (C.I.D.C.) (Verweis zu den Artikeln 118-119 des Codex) ins Leben gerufen.

Dieses internationale Zentrum schlägt eine Liste von Rechtsanwälten vor, die an einer geeigneten  Ausbildung teilgenommen haben, die Charta der kooperativen Praxis charte unterzeichnet haben und sich dazu verpflichtet haben, weitestgehend die Absprache welche im Artikel 10 der Charta vorgesehen ist, in Form einer anwaltlichen Urkunde einzuhalten.

Liste der zugelassenen Rechtsanwälte :

 

Um das Verfahren der kooperativen Praxis zu beginnen sucht jede Partei einen Rechtsanwalt auf, der die Ausbildung in kooperativer Praxis besitzt. Danach wird ein Teilnahmevertrag am Verfahren der kooperativen Praxis von den Parteien und deren Rechtsbeistände unterzeichnet.

  • Teilnahmevertrag am Verfahren der kooperativen Praxis (Übersetzung läuft)
  • Teilnahmevertrag am Verfahren der kooperativen Praxis in Familienangelegenheiten (Übersetzung läuft)

 

Falls es sich um eine internationale Streitigkeit handelt, werden die Parteien untereinander vereinbaren, welches Recht anwendbar ist.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den C.I.D.C. :

Rechtsanwaltskammer,
z.H. von Frau Pahaut,
Palais de justice - Place Saint Lambert, 16
4000 LIEGE

Tel.: +32 4 232 56 68,
Fax: +32 4 223 19 99

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