Die Rechtsanwaltskammer
Jeder Rechtsanwalt gehört einer Rechtsanwaltskammer an.
Die Zugehörigkeit zu einer Rechtsanwaltskammer bildet eine der Besonderheiten des Rechtsanwaltsberufes. Diese Zugehörigkeit bedeutet, dass die Mitglieder der Anwaltskammer sich bewusst einer Disziplin, die Garant der Würde und der Ehre des Berufes ist, unterwerfen.
Die Rechtsanwaltskammer besteht aus den auf der Liste eingeschriebenen Rechtsanwälte und den Rechtsanwaltspraktikanten.