Juristischer Beistand
Worin besteht der juristische Beistand?
Der juristische Beistand ist eine Dienstleistung, die es dem Bürger ermöglicht, einen Zugang zur Justiz zu haben und in Genuss einer Rechtsanwaltsberatung zu kommen.
Im Rahmen des juristischen Beistands werden die Kosten und Honorare des Rechtsanwalts durch den belgischen Staat getragen.
Man unterscheidet zwei Arten von juristischem Beistand:
- Erster juristischer Beistand
- Weiterführender juristischer Beistand
Kontakt Informationen
Division de Liège
Bureau d'aide juridique Palais des Princes-Evêques - 1ère cour
Place Saint-Lambert 16 à 4000 LIEGE
Tel: +32 4 / 222 10 12
Fax: +32 4 /222 10 14
Cliquez ici pour afficher l'adresse mail
Division de Huy
Bureau d'aide juridique Palais de justice
Quai d'Arona 4 à 4500 Huy
Tel: +32 85 24 44 85
Einen ersten Rat erhalten
Erster juristischer Beistand
Ein Bereitschaftsanwalt führt ein kurzes Beratungsgespräch durch, die sogenannte Erstberatung. Im Rahmen dieser Erstberatung, die während der öffentlichen Sprechstunden stattfindet, werden allgemeine und spezifische Rechtsfragen (in zahlreichen Fachbereichen) beantwortet und einfache rechtliche Auskünfte bezüglich dieser Rechtsfragen gegeben.
Diese Dienstleistung ist kostenlos und für alle Personen, ohne jegliche Bedingung und entsprechende Belege, zugänglich.
Die Bestellung eines Rechtsanwalts
Weiterführender juristischer Beistand
Die Personen, die gewisse finanzielle Bedingungen erfüllen, oder die sich in gewissen Situationen befinden, haben die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser Rechtsanwalt wird dieser Person im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens oder Verwaltungsverfahrens beistehen, dieser Person eine umfassende Rechtsberatung leisten oder sogar bei einer Mediation begleiten.
Die Rechtsanwälte, die den weiterführenden juristischen Beistand leisten, tun dies auf freiwilliger Basis und sind nur dann bestellt, wenn die Akte ihrem Fachbereich entspricht.
Falls Sie einen Rechtsanwalt kennen, der den weiterführenden juristischen Beistand leistet, können Sie seine Bestellung anfragen.
Je nach Situation, wird dieser juristische Beistand vollständig oder teilweise kostenlos sein.
Wer kann den weiterführenden juristischen Beistand in Anspruch nehmen?
Der Einsatz eines Rechtsanwaltes im Rahmen des weiterführenden juristischen Beistands ist entweder vollständig oder teilweise kostenlos und dies je nach der finanziellen Situation des Antragstellers.
Vollständig kostenloser juristischer Beistand :
- Alleinstehender: ihr monatliches Einkommen muss maximal 1.582 € betragen.
- Zusammenlebender: das monatliche Haushaltseinkommen muss maximal 1.884 € betragen
Teilweise kostenloser juristischer Beistand :
- Alleinstehender: ihr monatliches Einkommen muss zwischen 1.582 € und 1.884 € betragen
- Zusammenlebender: das monatliche Haushaltseinkommen muss zwischen 1.884 € und 2.184 € betragen.
Achtung, die Einkünfte aller Personen, die mit Ihnen zusammenleben, werden berücksichtigt, Renten oder Unterhaltsbeiträge, die durch den Antragsteller oder die Mitglieder des Haushalts eingenommen werden, inbegriffen. Jedoch unter Vorbehalt der Kinderzulagen.
Pro Person zu Lasten wird ein Betrag von 348,26 € abgezogen.
Gewisse Rechtssuchende haben, auf Vorlage von den nötigen Belegen, von vornherein Anrecht auf weiterführende juristische Beihilfe:
- Die Empfänger eines Eingliederungseinkommens oder der Sozialhilfe (ÖSHZ)
- Die Empfänger der Einkommensgarantie für Betagte (EGB)
- Die Empfänger einer Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens für Personen mit Behinderungen (unter Vorbehalt der Eingliederungsbeihilfe)
- Die Person, die für ein Kind unterhaltspflichtig ist, das garantierte Kinderzulagen erhält
- Sozialmieter, die eine Mindestmiete zahlen
- Häftlinge
- Minderjährige
- Die geisteskranke Person, gemäß dem Gesetz vom 26. Juni 1990 über den Schutz der Person des Geisteskranken
- Die Personen, die Gegenstand eines kollektiven Schuldsanierungsverfahrens sind, oder die Person, die ein solches Verfahren einleiten will
- Ausländische Staatsangehörige bei der Antragstellung auf Aufenthaltsregularisierung oder bei Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Ausweisverfügung
- Die Person, die eine Überschuldung aufweis
Welche Belege müssen hinterlegt werden ?
Alle Personen, die einer dieser Kategorien angehören, müssen die hierunter aufgelisteten Belege einreichen (je nach Kategorie der die Person angehört) aber auch das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular.
Siehe
Catégories | Appréciation de la situation | Pièces probantes |
Personne isolée |
Gratuité totale : Revenus mensuels nets en dessous de 1.582 €. Gratuité partielle : Revenus mensuels nets entre 1.582 € et 1.884 €. |
Fournir au moins :
Validité : 2 mois. |
Personne isolée avec personne à charge ou personne cohabitante |
Gratuité totale : Revenus mensuels nets du ménage en dessous de 1.884 €, après déduction de 348,26 € par personne à charge. Gratuité partielle : Revenus mensuels nets du ménage entre 1.884 € et 2.184 €, après déduction de 348,26 € par personne à charge. |
Fournir au moins :
Validité : 2 mois |
Gegebenenfalls kann das Büro für juristischen Beistand jegliche nützliche Informationen beantragen, wie zum Beispiel den Steuerbescheid. Dies um zu prüfen, ob die Bedingungen zum Erhalt des weiterführenden juristischen Beistandes und der Gerichtskostenhilfe erfüllt sind.
- Eine Haushaltszusammensetzung.
- Nachweis über die Höhe Ihrer Einkünfte und die der volljährigen Haushaltsmitglieder.
- Nachweis über die eventuelle Einnahme oder Zahlung von Unterhaltsbeiträgen oder Alimenten.
- Die Dokumente, die belegen, dass Sie Anrecht auf vollständigen weiterführenden juristischen Beistand haben, je nach einer der hier oben aufgelisteten Kategorien.
- Achtung : diese Dokumente und Belege dürfen maximal zwei Monate alt sein
Außer im Notfall wird keine Bestellung eines Rechtsanwalts erfolgen, wenn Sie die nötigen Belege und Dokumente nicht hinterlegen.