Wie wird man Anwalt?
Hochschulstudium
Um den Anwaltsberuf auszuüben, ist ein Doktortitel oder eine Licence (bzw. ein entsprechender Hochschulabschluss der Europäischen Union) im Fach Jura erforderlich, der/die nach fünf erfolgreich absolvierten Studienjahren verliehen wurde.
Vereidigung
Ein Anwaltsanwärter wird von einem seit mindestens 5 Jahren im Verzeichnis der Rechtsanwälte geführten Anwalt, vorgestellt und legt anschließend vor einem Appellationsgericht den gesetzlich vorgeschriebenen Eid ab. Sofern keine begründete Ablehnung durch den Vorstand der Anwaltskammer erfolgt, wird er anschließend in die Praktikantenliste aufgenommen.
Sollten Sie auf der Suche nach einem Referendariatsleiter sein, finden Sie hier Das Formular wird automatisch an den Referendariatsausschuss der Rechtsanwaltskammer Lüttich-Huy weitergeleitet. ein Musterformular, das Sie ausfüllen können.
Wenn Sie Ihren Lebenslauf und ein Bewerbungsschreiben hinzufügen möchten, senden Sie diese bitte zusätzlich per E-Mail an Click here to show mail address.
Ihr Referendariatsgesuch wird anschließend im Extranet der Rechtsanwaltskammer Lüttich-Huy veröffentlicht, auf das die Anwälte von Lüttich Zugriff haben.
Möglicherweise haben Kanzleien einen Referendariatsplatz zu vergeben, ohne dass sie ein Gesuch ins Forum gestellt haben. Es gibt auch Kanzleien, die das über das Extranet verfügbare Forum selten nutzen. Es wird daher empfohlen, an Kanzleien, die Ihr Interesse geweckt haben, ein Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf zu senden.
Weitere Informationen zum Referendariat erhalten Sie beim Referendariatsausschuss (Commission de l'agrément et du Stage): Click here to show mail address